GEFAHRGUTBERATUNGENWir übernehmen umfassend alle oder die nicht durch Ihre personellen Ressourcen abgedeckten Aufgaben im Bereich Gefahrgutberatung.
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Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV) regelt die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung von Personen, welche für die Verminderung von Gefahren tätig sind, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben können (Gefahrgutbeauftragte).
Wir übernehmen die Gefahrgutbeauftragtentätigkeit wie folgt:
Wir übernehmen die Gefahrgutbeauftragtentätigkeit wie folgt:
- Überwachung der Aktivitäten des Auftraggebers in den relevanten Tätigkeiten (Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern und Entladen) im Umgang mit Gefahrgut in dessen Aktionsgebiet.
- Betriebsbezogene Schulung der beauftragten Mitarbeiter, sowie wiederholende Refresh's je nach Bedarf.
- Permanente Unterstützung bei Fragen bezüglich Gefahrgut, sowie Erstellen von Vorlagen für Begleitpapiere und schriftliche Weisungen - im Vertrag enthalten.
- Erstellen eines Unfallberichtes gem. Art.12 GGBV
- Jahresschlussgespräch mit der Unternehmensleitung und Erstellen des Jahresberichtes.