KRAN
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Gesetzliche Grundlagen
Kran Bediener brauchen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie müssen sorgfältig ausgewählt, gezielt ausgebildet und instruiert werden. Dafür ist gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.20) der Arbeitgeber verantwortlich. Im weiteren gelten die Arbeiten mit Kranen nach Artikel 8 dieser Verordnung zu denjenigen mit besonderen Gefahren.
Die Definition von Kranen sowie die Beschreibung der entsprechenden Kategorien finden Sie in der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)
Die Definition von Kranen sowie die Beschreibung der entsprechenden Kategorien finden Sie in der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung)
- Ausbildung von Führern von LKW-Kran (nicht Kat. A) und Hallenkrane
Die Teilnehmer erlernen mittels der Bedienungsanleitung im Betrieb, Theorie und praktischen Übungen den richtigen und sicheren Umgang mit LKW Kran (nicht Kat. A) oder Hallenkrane.
- Ausbildung für Anschläger (Heben & Anschlagen von Lasten)
Die Teilnehmer erlernen mittels der Bedienungsanleitung im Betrieb, Theorie und praktischen Übungen den richtigen und sicheren Umgang mit Anschlagmitteln.