LADUNGSSICHERUNG
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Gesetzliche Grundlagen
Fahrzeuge dürfen nicht überladen werden. Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 30.2
Eine Konkretisierung des obigen Gesetzestextes finden wir im Schweizer Recht nicht, jedoch gibt es verschiedene Normen und Richtlinien. Diese werden bei einem Vorfall bei dem die Landungssicherung eine Rolle spielt als Stand der Technik und des Wissens herbeigezogen.
z.B. SN EN 12195 / SN EN 12640 / SN EN 12642 / VDI 2700 / CTU / ADR 7.5.7
Kursübersicht
Eine Konkretisierung des obigen Gesetzestextes finden wir im Schweizer Recht nicht, jedoch gibt es verschiedene Normen und Richtlinien. Diese werden bei einem Vorfall bei dem die Landungssicherung eine Rolle spielt als Stand der Technik und des Wissens herbeigezogen.
z.B. SN EN 12195 / SN EN 12640 / SN EN 12642 / VDI 2700 / CTU / ADR 7.5.7
Kursübersicht
- Ladungssicherung:
Lieferwagen, Kleinlaster und Anhänger (LASI < 3.5 to) Die Teilnehmer erlernen mittels des Schulungssystems LASI-QUICK die Ladungssicherung in der Theorie und Praxis.